Sauerbrunn wurde wie das gesamte Deutsch-Westungarn nach dem Ersten Weltkrieg nach zähen Verhandlungen im Vertrag von St. Germain und im Vertrag von Trianon 1919 Österreich zugesprochen. Da jedoch infolge der Volksabstimmung 1921 die von Österreich vorgesehene burgenländische Landeshauptstadt Ödenburg an Ungarn abgetreten wurde, wurde Sauerbrunn von 25. Jänner 1921 bis 29. April 1925 provisorischer Sitz der burgenländischen Landesregierung und ‑verwaltung. Zur Ortsgeschichte von Bad Sauerbrunn: Lesen Sie hier weiter
„Villa Bank“
Die „Villa Bank“ in Sauerbrunn war von 1922 bis 1930 Sitz der Burgenländischen Landesregierung.
Das Bundesgesetzblatt der Republik Österreich vom 9. Februar 1921 legte im Artikel 85 fest, dass das Burgenland ein selbständiges und gleichberechtigtes Land im Bund ist. Zudem steht im §1.: Landeshauptstadt des Burgenlandes ist die Stadt Ödenburg. Da Ödenburg auf Grund der Volksabstimmung vom 14./16. Dezember 1921 bei Ungarn geblieben war, musste eine neue Landeshauptstadt gefunden werden. Der Landesverwalter bezog zunächst provisorisch seinen Amtssitz in Mattersdorf, Wiener Neustadt und ab Anfang 1922 in Sauerbrunn, da dort ausreichend geeignete Gebäude zur Verfügung standen. In weiterer Zeit diskutierte man intensiv, wo im neuen Bundesland Burgenland der zukünftige Sitz der Landesregierung/Landesverwaltung sein sollte. Die Gemeinde Sauerbrunn und deren Bevölkerung bemühte sich, dass Sauerbrunn auch in Zukunft „Landeshauptstadt“ sein werde. Lesen Sie hier weiter (Hauptstadt gesucht (Teil 1, Sauerbrunn, H. Brettl)
Foto links: H. Brettl Blog re: Robert Heilinger
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